Gemeinderatssitzung vom 15.03.2017

Aus dem Gemeinderat

Der Gesamthaushalt 2017 wurde mit 6.900.700 Euro vom Gemeinderat beschlossen. Durch eine etwas positivere Entwicklung im Verwaltungshaushalt und einem hohen Übertrag aus dem Jahr 2016 kann im Haushaltsjahr 2017 auf eine Kreditneuaufnahme verzichtet werden. Aufgrund der hohen Investitionen im Finanzplanungszeitraum 2017 bis 2020 zeigte sich aber weiterhin eine angespannte Haushaltslage.

Nach eingehender Beratung stimmte der Gemeinderat den angesetzten Finanzplanungsdaten 2017 bis 2020 zu, die die anvisierten Investitionsmaßnamen der Gemeinde für die nächsten vier Jahre aufzeigen. Dabei wurde deutlich, dass die Finanzen angespannt sind und nur vorrangige Investitionen in den Ausbau des schnellen Breitbandnetzes, die Erweiterung und Modernisierung der Abwasseranlage, der Sicherung der Wasserversorgung und zur Schaffung von neuem Wohnraum durchgeführt werden können. Kämmerer Mario Ehrnböck erläuterte sodann den Vorbericht mit Stellenplan und die wichtigsten Haushaltsansätze sowie die größeren Investitionsmaßnahmen des Haushaltsplans 2017. Danach wurde der vorgelegte Entwurf des Haushaltsplanes mit Anlagen für das Jahr 2017 angenommen und die entsprechende Haushaltssatzung erlassen. Die Pro-Kopf-Verschuldung von derzeit 677 Euro zum 01.01.2017 kann durch Tilgungsleistungen bis zum Jahresende auf 621 Euro reduziert werden. Die Gesamteinnahmen und -ausgaben beziffern sich auf 3.081.600 Euro im Verwaltungshaushalt und auf 3.819.100 Euro im Vermögenshaushalt. Der Gesamtetat beträgt somit 6.900.700 Euro (Vorjahr 7.055.900 Euro). Die Grund- und Gewerbesteuerhebesätze wurden nicht erhöht und bleiben bei 340 bzw. 330.

 

Der Verwaltungshaushalt weist an größeren Einnahmen aus die Gewerbesteuer mit 310.000 Euro, der Gemeindeanteil an der Einkommensteuer mit 823.500 Euro, die Schlüsselzuweisungen mit 544.800 Euro und die Grundsteuer mit 162.200 Euro. Die gewichtigen laufenden Ausgaben sind die Personalausgaben mit 900.600 Euro, die Kreisumlage mit 720.700 Euro sowie die Umlagen an die Verwaltungsgemeinschaft mit 237.700 Euro und an die Mittelschule mit 117.000 Euro. Der Betrieb der Kindertagesstätte erfordert Ausgaben von 481.400 Euro bei Einnahmen von 286.600 Euro, für die Grundschule und die Schülerbeförderung sind Aufwendungen von 191.400 Euro zu leisten bei Einnahmen von 47.600 Euro und die Bauhofkosten einschließlich Straßenunterhalt und Winterdienst beziffern sich auf 271.700 Euro.

 

„Die notwendigen und gewünschten Vorhaben sind hinsichtlich der Dringlichkeit und der Auswirkungen auf die Betriebskosten zu bewerten, die Einnahmenseite ist künftig, soweit vertretbar, zu verbessern und die freien Haushaltsmittel gezielt einzusetzen im Hinblick auf die Werterhaltung der gemeindlichen Einrichtungen", betonte Bürgermeister Seidenader.

 

Im Vermögenshaushalt stehen die Maßnahmen für fortzuführende und neue Investitionen zu Buche, um die Infrastruktur zu stärken und die Gemeinde weiterzuentwickeln. Ein Schwerpunkt im Vermögenshaushalt ist die Fortführung der Modernisierung und Erweiterung der Kläranlage Neukirchen (Gesamtkosten rund 2,65 Millionen Euro) bei heurigen Ausgaben in Höhe von 1.920.000 Euro und Beitragseinnahmen von 925.000 Euro. Verschiedene Straßenbaumaßnahmen bzw. deren Restabwicklung schlagen mit 223.000 Euro zu Buche. Für den Erwerb von Grundstücken, insbesondere zur Schaffung neuer Baugebiete, werden im Jahr 2017 384.500 Euro nötig. Aus der Erweiterung der Wasserversorgung in Buchaberg werden noch Ausgaben in Höhe von 103.000 Euro erwartet. Der Rest der von der Gemeinde zu tragenden Wirtschaftlichkeitslücke für den Breitbandausbau in Neukirchen beträgt 130.000 Euro bei einem zu erwartenden Restzuschuss von 147.400 Euro.


Die baulichen Hauptmaßnahmen zur vorgesehenen Generalsanierung der Grundschule (gesamt ca. 2,7 Millionen Euro), die 2016 mit der Erneuerung der Wärmeverteilung und der Sanierung des Heizöltankes begonnen wurde, sollen aufgrund der angespannten Haushaltslage und zeitlich nicht aufschiebbarer Investitionen nunmehr 2019 in Angriff genommen werden. Die Stärkung des Grundschulstandortes und die Verbesserung des Betreuungsangebotes für die Grundschüler muss aber weiter unser gemeinsames Ziel sein, so der Rathauschef.

 

Gebilligt wurde sowohl ein Baugesuch zum Neubau eines Einfamilienhauses in Buchaberg 3a als auch der Antrag auf die notwendigen Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Nußbaumer Höhe" zur genehmigungsfreien Errichtung eines Carports in der Nußbaumer Höhe 14.
Grundsätzlich begrüßt wurde vom Gemeinderat die Bauleitplanung der Nachbargemeinden Haibach und Sankt Englmar zur Errichtung eines begehbaren Aussichtsturmes beim Waldwipfelweg in Maibrunn. Allerdings wird die Notwendigkeit einer eingehenden Prüfung der geplanten Bebauung durch die zuständigen Fachbehörden, vor allem in Hinblick seine Auswirkungen auf das Landschaftsbild, Topografie und Fernwirkung gesehen.


Dem Antrag des Obst- und Gartenbauvereins Neukirchen auf Neugestaltung des Pflanzstreifens beim Friedhofparkplatz wurde zugestimmt. Besondere Anerkennung verdient die Zusage des Vereins, zukünftig die Pflege der Fläche zu übernehmen.


Im Anschluss wurde die 1. Änderungssatzung zur Beitragssatzung für die Verbesserung und Erneuerung der Entwässerungseinrichtung gebilligt, mit der die Fälligkeitsregelung für die Beitragsvorauszahlungen der Beschlusslage des Gemeinderates angepasst wurde.


Dem Gemeinderat wurde sodann der 1. Netzentwurf „Ländliche Kernwege der ILE nord23" vorgelegt. Er erteilte einvernehmlich die Zustimmung zu dem Entwurf sowie zur Aufnahme der von den Nachbargemeinden zusätzlich vorgeschlagenen Wege in das Kernwegenetz der Gemeinde und legte die Wege mit der Priorität 1 fest, bei denen der Ausbau in den nächsten 10 Jahren erfolgen soll.
Der Bürgermeister informierte über den Abschluss der Maßnahme zum Breitbandausbau im Erschließungsgebiet Neukirchen, über den Beitrag der Gemeinde an die Kreismusikschule in Höhe von 3.300 Euro sowie über die vorgesehene Umsetzung der Infrastrukturmaßnahmen im Bereich der Teilnehmergemeinschaft Obermühlbach in 2018, soweit hierfür eine Förderung im Rahmen des europäischen ELER-Programmes erreicht werden kann.


Im nichtöffentlichen Teil der Sitzung wurde unter anderem über zwei Anfragen zu Vorkaufsrechten entschieden.