In der letzten stattgefundenen Sitzung befasste sich der Neukirchener Gemeinderat mit der Anpassung der Kurbeitragssatzung sowie mit der Planung zukünftiger Baugebiete. Drei Bauanträgen sowie dem Radwegenetz des Landkreises wurde zugestimmt und über die geplante Nutzung des ehemaligen Gasthauses „Laschinger" informiert.
Eingangs der letzten Sitzung wurden die gemeindliche Kurbeitragssatzung und die Umsetzungsrichtlinie hierzu neu gefasst und angepasst. Nachdem die Änderungen zur bisherigen Satzung seitens der Verwaltung erläutert wurden, beschloss der Gemeinderat die Satzung mit einer Kurbeitragshöhe von 0,80 € je Aufenthaltstag ab 01.01.2020 (vorher: 0,60 €). Zudem wird mit Inkrafttreten der Änderungssatzung die Nutzung des von der Gemeinde bereitgestellten elektronischen Meldewesens als verpflichtend eingeführt. Ausnahmen sind für Beherbungsbetriebe mit weniger als 10 Betten vorgesehen. Hinsichtlich der Umsetzungsrichtlinie wurde beschlossen, dass ab 01.01.2020 bei der Erfassung der Übernachtungen mittels Papiermeldescheinen eine Abgabe von 0,15 € je Übernachtung (vorher: 0,10 €) zu entrichten sein wird.
Anschließend wurde über die zukünftige Ausweisung neuer Baugebiete beraten. Nachdem bereits alle Bauplätze im Baugebiet Bühel-Ost verkauft sind, befürwortete der Gemeinderat die Entwicklung eines neuen Baugebietes im Bereich Bühel um den örtlichen Bedarf an Mietwohnungen und Eigenheimen decken zu können. Es ist beabsichtigt in einem ersten Bauabschnitt auf einer Teilfläche des Grundstückes mit der Flurnummer 3096 der Gemarkung Neukirchen. ein allgemeines Wohngebiet zu schaffen, in dem zumindest in Teilbereichen im Sinne einer verdichteten Bebauung auch drei oder mehr Vollgeschosse zugelassen werden. Um ein vereinfachtes Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes zu erwirken, muss der Aufstellungsbeschluss hierzu noch im Jahr 2019 gefasst werden. Das Gremium beschloss, drei Architekturbüros aufzufordern, Honorarangebote für die Aufstellung des Bebauungsplanes im vereinfachten Verfahren sowie für die Erstellung der erforderlichen Deckblätter zum Flächennutzungs- und Landschaftsplanes unter Einhaltung einer Frist bis Mitte Oktober abzugeben. Zeichnerische Darstellungen bzw. Skizzen zusammen mit einer kurzen Erläuterungzur möglichen baulichen Entwicklung des geplanten Baugebietes „Bühler Feld" sind dem Angebot beizulegen.
Der Gemeinderat erteilte das gemeindliche Einvernehmen zu den Bauanträgen auf Umnutzung des ehemals landwirtschaftlich genutzten Nebengebäudes in eine Wohneinheit in Feldhof 1, Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Doppelgarage am Sonnenhang 21 und Abgrabungen zur Errichtung eines Regenrückhaltebeckens in der Bogener Straße 2.
Sodann wurde dem Gemeinderat das erarbeitete Beschilderungskonzept für das Radwegenetz anhand eines Lageplanes zur Kenntnis zu geben. Hierbei handelt es sich um ein gemeindeübergreifendes Vorhaben unter der Trägerschaft des Landkreises Straubing-Bogen mit einer Förderung über das ELER-Programm, bei dem die Gemeinden aufgefordert wurden, regional bedeutende Radwege und Sehenswürdigkeiten entlang der Wege zu melden. Das Gremium ergänzte das Radwegenetz mit Beschilderungskonzept dahingehend, die Kapelle in Obermühlbach ebenfalls als Sehenswürdigkeit, als sogenannten „Point of Interest", auszuschildern und beschloss das Konzept ansonsten unverändert.
Dem Gemeinderat lagen drei Angebote zum Tausch der Balkon- und Haustüren sowie der Fenster einschließlich Montage und Entsorgung der Altfenster für die Mietwohnung in der Bayerwaldstraße 9 vor. Den Auftrag für die auszuführenden Arbeiten erhielt die Firma Niemeier als wirtschaftlichster Anbieter zu einem Bruttopreis in Höhe von rund 4.100 Euro.
Bürgermeister Rudi Seidenader informierte über den vorliegenden Preisspiegel zur Beschaffung von Ausrüstungsgegenständen für die Ortsfeuerwehren Neukirchen, Obermühlbach und Sparr. Die bisher vorliegenden Angebote liegen weit über den noch zur Verfügung stehenden Haushaltsmitteln. Ein weiteres Angebot wird noch erwartet. Entsprechend der Dringlichkeit der zur Beschaffung gemeldeten Gegenstände soll in Absprache mit den Kommandanten der Ortsfeuerwehren in einer der nächsten Sitzungen der Auftrag erteilt werden.
Außerdem informierte der Vorsitzende über den Stand zu den Planungen zur zukünftigen Nutzung des ehemaligen Gasthauses „Laschinger". Nach aktuellem Sachstand wäre es möglich, einen Hort einzurichten. Eine Vorprüfung durch die Regierung von Niederbayern ergab eine förderfähige Fläche von rund 216 m² für die Einrichtung eines zweigruppigen Hortes. Auf der restlichen Fläche wäre die Einrichtung eines Dorfladens/Cafés denkbar, in dem es eine Selbstvermarkterabteilung und eine Unverpackt-Abteilung geben soll und zusätzliche Service-Leistungen wie beispielsweise ein Post- und Paketshop, eine Reinigungsannahme oder Zeitschriften/Schreibwaren angeboten werden können. Im Ober- und Dachgeschoss sollen senioren- und behindertengerechte Wohneinheiten entstehen. Auf Grundlage dieser Ideen und Grundlagen wird die beauftragte Architekturschmiede Oswald einen ersten Vorentwurf ausarbeiten und im Rathaus in Neukirchen vorstellen.
Im Anschluss folgte eine nichtöffentliche Sitzung, in der sich das Gremium mit Grundstücks- und Vertragsangelegenheiten sowie mit Vorkaufsrechtsanfragen befasste.