Der Neukirchener Gemeinderat befasste sich mit dem Antrag auf Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungs- und Grünordnungsplans „Bayerwald Familienpark" sowie mit der Behandlung der eingegangenen Stellungnahmen im Zuge der Änderung des Flächennutzungs- und Landschaftsplanes und Aufstellung des Bebauungs- und Grünordnungsplanes „Sondergebiet Ferienhaussiedlung Edelwies". Außerdem wurde über die Sanierung und Umnutzung des ehemaligen Gasthauses Laschinger mit Metzgerei diskutiert und ein Baugesuch genehmigt.
Zu Beginn der Sitzung behandelte der Gemeinderat den Antrag auf Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungs- und Grünordnungsplans „Bayerwald Familienpark". Nachdem die Architekten Thomas Althammer vom Architekturbüro MKS Architekten - Ingenieure GmbH, Ascha und Andreas Ascherl vom Architekturbüro Bast+Ascherl, Straubing, die Entwurfsunterlagen vorstellten, beschloss das Gremium die Änderung in der Fassung des vorliegenden Entwurfs und beauftragte die Verwaltung mit der Durchführung der öffentlichen Auslegung. Die Planung zielt im Wesentlichen darauf ab einen ganzjährigen Betrieb mit längeren Öffnungszeiten zu ermöglichen und die Voraussetzungen für den Bau von einer zweiteiligen Indoorhalle, eines Baumhauses, eines Erdhauses und von zwei weiteren Fahrgeschäften zu schaffen. Die Renaturierung des Diessenbaches ist im Frühjahr 2020 geplant.
Außerdem lagen dem Gemeinderat im Zuge der öffentlichen Auslegung des Bebauungs- und Grünordnungsplanes „Sondergebiet Ferienhaussiedlung Edelwies" sowie der Deckblätter Nummer 17 zur Änderung des Flächennutzungs- und Landschaftsplanes zur Ausweisung des Sondergebietes die eingegangenen Stellungnahmen vor. Diese wurden erörtert und der Abwägungsbeschluss wurde gemäß der Empfehlung der MKS Architekten - Ingenieure GmbH gefasst. Da noch Einwände seitens der Regierung von Niederbayern aus landesplanerischer Sicht und des Landratsamtes Straubing-Bogen aus städtebaulicher Sicht bestehen, wurde beschlossen, das Verfahrens bis zur Klärung dieser Einwände zunächst ruhen zu lassen. Vorrangig ist zunächst die Umsetzung und Inbetriebnahme der im vorhabenbezogenen Bebauungsplan bereits genehmigten Anlagen.Im Anschluss daran wurde dem Gemeinderat der von der HIW Gesellschaft von Architekten mbH, Bogen, ausgearbeitete Bebauungsplanvorentwurf „Bühler Feld" vorgestellt. Das Gremium beschloss, den Bebauungsplan unter Einbeziehung kleinerer Änderungen aufzustellen und beauftragte das Architekturbüro HIW mit der Erstellung der Entwurfsunterlagen.
Beim nächsten Punkt auf der Tagesordnung ging es um die Einfache Dorferneuerung im Rahmen der Förderinitiative „Innen statt Außen", bei der unter anderem das ehemalige Gasthaus „Laschinger" saniert und umgenutzt werden soll. Erster Bürgermeister Rudi Seidenader berichtete über den aktuellen Sachstand, die Gesprächsergebnisse mit dem Amt für ländliche Entwicklung, weiteren Fachbehörden, den Leiterinnen der Kindertagesstätte und der Grundschule und erläuterte die notwendigen weiteren Schritte um die angestrebten staatlichen Zuschüsse im Rahmen der Förderinitiative „Innen statt Außen" sichern zu können.Das Architekturbüro stellte die Kosten für einen Komplettabbruch mit Neubau den Kosten einer Sanierung nochmals gegenüber. und ermittelte die jeweils zu erwartenden staatlichen Zuwendungen. Nur bei einer Sanierung des Gasthauses und einer Revitalisierung des Leerstandes werden vom Amt für ländliche Entwicklung Zuschüsse von bis zu 80 v. H. in Aussicht gestellt. Sofern das Vorhaben im Rahmen einer einfachen Dorferneuerung als Neubauprojekt verwirklicht werden sollte, werden die staatlichen Zuschüsse auf maximal 300.000 € begrenzt.
In der anschließenden, regen Diskussion stellte sich heraus, dass der Gemeinderat die nächsten Schritte, also die Beauftragung der Entwurfsplanung, die Vorbereitung eines Zuwendungsantrages sowie die Fassung eines Selbstbindungsbeschlusses zur Innenentwicklung, vorerst zurückstellen möchten. Vielmehr solle den Neukirchener Bürgern am Anfang des neuen Jahres nochmals die Gelegenheit gegeben werden sich aktiv am Planungsprozess beteiligen und konkrete Vorschläge einbringen zu können. Das in der Bürgerversammlung vorgestellte Nutzungskonzept kann auf Wunsch im Rathaus eingesehen werden. Interessierte Bürger, die in einer Arbeitsgruppe aktiv mitarbeiten möchten, werden gebeten sich bei der Touristinfo zu melden. Die Planungen werden nach Abschluss der Diskussion gegebenenfalls angepasst.
Nachdem die Einbeziehungssatzung „Neukirchen Hauptstraße 1" als Satzung erlassen wurde, beschloss das Gremium vorbehaltlich der Zustimmung des Grundstückseigentümers, den Parkplatz auf dem Grundstück mit der Flurnummer 1707/2 inklusive des 3-Meter-Streifens auf dem Grundstück mit der Flurnummer 1762 zur Ortsstraße mit Widumungsbeschränkung „öffentlicher Parkplatz" zum 01. Januar 2020 zu widmen.
Sodann wurde das gemeindliche Einvernehmen und die notwendigen Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes zum Antrag auf Errichtung eines Carports in Weberfeld 10 und 12 erteilt.
Seidenader informierte darüber, dass der Imkerverein Steinburg-Neukirchen das Netzwerk Streuobst Bayerischer Vorwald beim Hoffest des Staatsministeriums für Landwirtschaft, Ernährung und Forsten erfolgreich mit Honigprodukten vertreten hat. Außerdem spendete der Verein 16 Honiggläser an die Kindertagesstätte St. Martin Neukirchen und bedankte sich beim Gemeinderat mit einer Honigspende für die gute Zusammenarbeit und Unterstützung beim Lehrbienenstand. Der Vorsitzende informierte außerdem über das Abschlussgespräch der überörtlichen Rechnungsprüfung der Gemeinde Neukirchen durch die Staatliche Rechnungsprüfungsstelle des Landratsamtes Bogen.
In einem Abstimmungsgespräch mit dem Amt für Jugend und Familie des Landkreises Straubing-Bogen stellte sich heraus, dass das Planungskonzept für die Errichtung eines zweigruppigen Hortes als Ergänzung der Kindertagesstätte grundsätzlich befürwortet wird.
Am Ende der öffentlichen Sitzung informierte Seidenader über die Bewilligungsbescheide des Wasserwirtschaftsamtes Deggendorf für die Wasserversorgung Neukirchen BA 07 und die Abwasseranlage Neukirchen 01, Härtefall, mit denen der Gemeinde Neukirchen Zuwendungen in Höhe von 133.000 Euro bzw. 290.000 Euro bewilligt wurden. Nachdem die Gemeinde im Bereich der Schulstraße in Obermühlbach und in Bachersgrub sowie das Staatliche Bauamt im Bereich der Staatsstraße St 2139 die Beschilderung zur Sperrung der Gemeindestraße Obermühlbach-Bachersgrub für den Durchgangsverkehr seit längerem aufgestellt hat, wurde in der letzten Woche auch mit den Arbeiten zur Aufstellung des Vorwegweisers an der Staatsstraße St 2147 in Obermühlbach noch rechtzeitig vor Beginn der Weihnachtsferien und Skisaison begonnen. Die von der Verkehrsbelastung besonders betroffenen Bürger bedankten sich beim Bürgermeister mit Gemeinderat für die tatkräftige Unterstützung der Initiative.
Es folgte eine nichtöffentliche Sitzung, in der sich das Gremium mit Vertrags- und Grundstücksangelegenheiten befasste.