In seiner letzten Sitzung befasste sich der Neukirchener Gemeinderat mit den eingegangenen Stellungnahmen zur Deckblatt Änderung des Bebauungs- und Grünordnungsplanes „Bayerwald Familienpark" im Rahmen der erneuten Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung und dem Bauvorhaben zur Errichtung des Fahrgeschäfts „Interaktive Bootsfahrt" sowie weiteren Bauvorhaben von Gemeindebürgern. Außerdem wurde der Antrag auf Aufstellung eines Hinweisschildes behandelt.
Zu Beginn der Sitzung befasste sich das Gremium mit den im Zuge der zweiten Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung eingegangenen Stellungnahmen zur Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungs- und Grünordnungsplanes „Bayerwald Familienpark" durch Deckblatt Nummer 2. Gemäß der Empfehlung des Architekturbüros MKS, Ascha, wurde der Abwägungsbeschluss gefasst. Ergänzend hat der Gemeinderat die Aufnahme eines Hinweises beschlossen, wonach aufgrund des zu erwartenden hohen Frischwasserverbrauchs die Sicherstellung der Wasserversorgung vom Vorhabenträger auf seine Kosten vorzunehmen ist, sodass keine Kosten für die Allgemeinheit entstehen.
Im Anschluss erteilte der Gemeinderat für das Bauvorhaben zur Errichtung des Fahrgeschäftes „Interaktive Bootsfahrt" im „Edelwies Natur- und Freizeitpark" das gemeindliche Einvernehmen. Den beiden erforderlichen Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes, zum einen wegen geringfügiger Baugrenzenüberschreitung und zum anderen wegen Überschreitung der maximalen Höhen für Abgrabungen und Auffüllungen, wurde zugestimmt.
Des Weiteren stimmte der Gemeinderat auch dem Antrag auf Vorbescheid zum Abbruch eines bestehenden Wohnhauses und Neubau eines Zweifamilienhauses mit Garagen in Hungerszell 2 zu.
Außerdem lag dem Gremium ein weiteres Bauvorhaben zur Errichtung einer einfachen Reitfläche für Ponys und eines Schwimmteichs auf einem Grundstück in Mitterkogl 4 vor. Auch hierzu erteilt das Gremium das gemeindliche Einvernehmen.
Abschließend informierte Bürgermeister Wallner das Gremium über den Antrag auf Aufstellung eines Hinweisschildes bei der Elektroladestation beim gemeindlichen Bauhof, welches als Hinweis zum neuen Verkaufs- und Ausstellungsplatz eines ortsansässigen Autohauses vorgesehen ist. Der Antrag wurde mehrheitlich abgelehnt, auch weil der Gemeinderat zukünftig die Beschilderung im Gemeindegebiet üderdenken möchte. Es folgte eine nichtöffentliche Sitzung, in der Grundstücksangelegenheiten und zwei Vorkaufsrechtsanfragen behandelt wurden.