Gemeinderatssitzung vom 08.02.2021

Neuer Lagerschuppen für Bauhof wird gebaut
Fünf Bauanträge genehmigt – Mögliche neue Mobilfunkstandorte

Zu Beginn der Sitzung standen die Änderungen des Flächennutzungsplanes, des Landschaftsplanes und des vorhabenbezogenen Bebauungs- und Grünordnungsplanes „Bayerwald Familienpark“ sowie ein Bauantrag auf Neubau eines Betriebsgebäudes in Dießenbach auf der Tagesordnung. Diese Punkte wurden jedoch zurückgestellt. Zum Bauantrag auf Errichtung eines Baumhauses in Dießenbach wurde das gemeindliche Einvernehmen erteilt.

 

Weiter ging es mit dem Erlass einer Außenbereichssatzung „Buchaberg II“ zur Ermöglichung einer Bebauung mit einem Wohnhaus. Das Gremium beschloss, das Verfahren zum Erlass der beantragten Satzung einzuleiten und das Architekturbüro Gutthann HIW Architekten GmbH, Bogen, zu beauftragen.

 

Es folgte die Behandlung der im Rahmen der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung eingegangenen Stellungnahmen bezüglich des Bebauungs- und Grünordnungsplanes „WA Bühler Feld“. Hierzu wurde nach Erörterung der Abwägungsbeschluss zu den Stellungnahmen gemäß der Empfehlung des Architekturbüros Gutthann HIW Architekten GmbH gefasst. Es wird der Öffentlichkeit sowie den berührten Behörden nochmals die Gelegenheit zur Stellungnahme innerhalb zwei Wochen gegeben.

 

Bürgermeister Matthias Wallner informierte über die Beschlussempfehlung der Bauausschusssitzung vom 3. Februar an den Gemeinderat hinsichtlich der Errichtung eines Lagerschuppens für den Bauhof auf dem Gelände der ehemaligen Kläranlage Obermühlbach. Der Ausschuss sprach sich für die Errichtung in der aufgezeigten Form und Größe aus. Der Gemeinderat beschloss die Errichtung des Schuppens gemäß der Empfehlung des Ausschusses.

 

Es folgte die Behandlung der eingegangenen Bauanträge auf Ersatzneubau einer Lagerhalle mit Reinigung und Technik in Mitterkogl 6, Neuerrichtung einer Lagerhalle in Pürgl 8, Errichtung eines Holzschuppens in Sparr 20 sowie Errichtung eines Lagerschuppens in Buchamühl 5, zu denen jeweils das gemeindliche Einvernehmen erteilt wurde.

 

Durch die Änderung des Bayerischen Straßen- und Wegegesetztes durch den Bayerischen Landtag wurde für die Gemeinde Neukirchen ein Neuerlass der Verordnung über die Reinhaltung und Reinigung der öffentlichen Straßen und die Sicherung der Gehbahnen im Winter notwendig. Das Gremium hat einstimmig die neue Verordnung erlassen.

 

Weiter ging es mit dem Vollzug des Bayerischen E-Government-Gesetzes, durch das für alle Behörden die Verpflichtung entsteht, Informationssicherheitskonzepte zu erstellen. Da das Gesetz auch eine Erstellung der Konzepte behördenübergreifend zulässt, beschloss der Gemeinderat, diese Angelegenheit auf die Verwaltungsgemeinschaft Hunderdorf zu übertragen.

 

Der Vorsitzende informierte über die Ergebnisse der durchgeführten Markterkundung zur besseren Mobilfunkversorgung für den Bereich Pürgl/Sparr. Hierbei hat die Telekom Deutschland im Bereich Seethal einen Suchkreis für einen Mobilfunktstandort bekannt gegeben. Im Bereich Oberkogl steht aber bereits ein Funkmast, bei dem jedoch die Breitbandzuführung fehlt. Der Gemeinderat nimmt hiervon Kenntnis und beschloss, einen Förderantrag bei der Regierung der Oberpfalz für den Funkstandort Seethal und Oberkogl zu stellen.

 

Am Ende der öffentlichen Sitzung informierte Wallner über den vom Freistaat ergangenen Förderbescheid in Höhe von 1,06 Millionen Euro für den Hortneubau und einer Zusatzförderung von 300.000 Euro für die Schaffung von Betreuungsplätzen aus einem Sonderprogramm.

Es folgte eine nichtöffentliche Sitzung, in der sich das Gremium mit Auftragsangelegenheiten und Vorkaufsrechtsanfragen befasste.