Gemeinderatssitzung vom 17.02.22

Zu Beginn der Sitzung fasste das Gremium den Grundsatzbeschluss zur Baulandentwicklung und Bauleitplanung, in dem die Eckpunkte zur künftigen Baulandausweisung festgelegt wurden. Darin wurde festgelegt, dass eine gemeindliche Eigenbedarfssicherung für notwendig erachtet wird, vor allem im Hinblick auf die stark gestiegenen Grundstückspreise und die große Baulandnachfrage in der Region.

Die Gemeinde will damit im Einklang mit dem Charakter der Naturparkgemeinde Neukirchen im Gemeindegebiet bezahlbaren, selbstgenutzten Wohnraum schaffen und die Sicherung der familiären Strukturen in ungeplanten Gebieten erreichen. Die Bauleitplanung für Dritte ist besonders zur erstmaligen Schaffung eines selbstgenutzten Eigenheims hin zu beurteilen.

Weiter ging es mit der Abwägung der im Rahmen der erneuten beschränkten Auslegung eingegangenen Stellungnahmen für die Aufstellung der Einbeziehungssatzung „Gut Haggn“. Der Abwägungsbeschluss wurde gemäß der Empfehlung des Architekturbüros Gutthann HIW Architekten GmbH, Bogen, gefasst. Anschließend wurde die Einbeziehungssatzung „Gut Haggn“ beschlossen. Dem Gemeinderat lag außerdem der Entwurf einer Einbeziehungssatzung „Waldweg“ vor, der gebilligt wurde. Die Verwaltung wurde beauftragt, die öffentliche Auslegung und die Behördenbeteiligung durchzuführen.

Der Antrag auf Änderung des Flächennutzungs- und Landschaftsplanes durch Deckblatt Nummer 20 und Änderung des Bebauungs- und Grünordnungsplanes „WA Ziegelfeld II“ durch Deckblatt Nummer 2 zur Errichtung eines Einfamilienhauses wurde genehmigt, hierzu wurde das Architekturbüro Gutthann HIW Architekten GmbH zur Ausarbeitung der Planungsunterlagen beauftragt.

Anschließend stellte Roland Schneider, Geschäftsführer des Planungsbüros KEB, die Details zu den Starkregenschutzplanungen für das Baugebiet Bühler Feld vor. Hier können durch das Zusammenspiel von Straßenneigung und Regenabfluss- und Rückhalteeinrichtungen den Schäden bei Starkregenereignissen vorgebeugt und abgemildert werden. Das Gremium befürwortet einstimmig die Planungen des Ingenieurbüros. 

Es lagen Bauanträge auf Anbau einer landwirtschaftlichen Gerätehalle an die bestehende Gerätehalle in Unterkogl 1 sowie auf Errichtung eines Nebengebäudes in der Nußbaumer Höhe 5 vor, zu denen jeweils das gemeindliche Einvernehmen erteilt werden konnte.

Am Ende der öffentlichen Sitzung gab Bürgermeister Matthias Wallner einen Rückblick auf vergangene und einen Ausblick auf kommende Termine.

Es folgte eine nichtöffentliche Sitzung, in der sich das Gremium mit Vertragsangelegenheiten befasste.