Gemeinderatssitzung vom 11.04.2022

Neben verschiedenen Verfahrensschritten zur Aufstellung, Änderung und zum Neuerlass von Satzungen standen auf der Tagesordnung auch die Planungen für die Straßensanierung Niederhofen und für Schönheitsreparaturen an der Aussegnungshalle. Außerdem wurden vier Baugesuche behandelt.

 

Zu Beginn der Sitzung befasste sich das Gremium mit der Aufstellung einer Außenbereichssatzung „Unterwachsenberg Nord“. Hierzu wurden die im Rahmen der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung eingegangenen Stellungnahmen zur Kenntnis genommen und der Abwägungsbeschluss gemäß der Empfehlung des Architekturbüros Gutthann HIW Architekten GmbH gefasst. Auch im Verfahren zur Änderung des Flächennutzungsplanes durch Deckblatt Nummer 20 und des Bebauungs- mit integriertem Grünordnungsplanes „WA Ziegelfeld II“ wurde der Abwägungsbeschluss gefasst.

Zu den Anträgen auf Erweiterung der zweiten Wohneinheit am bestehenden Zweifamilienhaus und Neubau einer Garage in Unterwachsenberg 11 sowie auf Vorbescheid zur Errichtung eines Einfamilienhauses in Pürgl konnte das gemeindliche Einvernehmen erteilt bzw. in Aussicht gestellt werden. Den Anträgen auf Neubau je eines Einfamilienhauses mit Garage und Einliegerwohnung in Ziegelfeld 8 und 8 a konnte nicht entsprochen werden.

Weiter ging es mit der Gestaltung des Zugangs zum Hartplatz bei der Grundschule, wozu die Vorplanungen des Ingenieurbüros KEB aufgezeigt wurde. Das Gremium erklärte sich mit den Planungen einverstanden und beauftragte das Ingenieurbüro, die Ausschreibungen vorzubereiten.

Zur geplanten Straßensanierung Niederhofen zeigte Bürgermeister Matthias Wallner die Vorplanung des Ingenieurbüros KEB zu den Straßenschäden an den Teilabschnitten der Straße Niederhofen auf. Die Kostenschätzung für die Sanierungsarbeiten liegt bei rund 68.000 Euro. Der Gemeinderat nahm Kenntnis von den Planungen und beauftragte das Ingenieurbüro KEB, die Ausschreibung vorzubereiten.

Dritte Bürgermeisterin Gabi Hastreiter stellte die Planungen für die Schönheitsreparaturen an der Aussegnungshalle und zur Anschaffung eines Klimagerätes vor. Der Gemeinderat beschloss, ein Klimagerät beschaffen zu wollen und beauftragte den Bürgermeister, drei Kostenangebote einzuholen und den Auftrag an den wirtschaftlichsten Anbieter zu erteilen.

Bereits mit Sitzungseinladung sind den Gemeinderatsmitgliedern Entwürfe zum Neuerlass der Satzung über die Benutzung des Friedhofs und der Bestattungseinrichtungen sowie der Friedhofsgebührensatzung zugegangen. Das Gremium beschloss, die Satzungen in der vorgelegten Fassung zu erlassen, sie sollen ab 1. Mai 2022 gelten. Die Grabnutzungsgebühren werden ab diesem Zeitpunkt um 10 Prozent, abgerundet auf volle 10 Euro, erhöht.

Am Ende der Sitzung informierte der Vorsitzende über vergangene und anstehende Termine, unter anderem über das Stattfinden des Heimatfestes. Die Bürgerversammlung soll  am 20. Juni um 19:30 Uhr im Gasthaus Hiebl stattfinden.

Es folgte eine nichtöffentliche Sitzung, in der sich das Gremium mit einer Vorkaufsrechtsanfrage befasste.