Gemeinderatssitzung vom 12.05.2022

Auf der Tagesordnung der letzten Sitzung des Neukirchener Gemeinderates standen neben sechs Baugesuchen auch der Antrag des Sportvereins auf Unterstützung bei der Sanierung des alten Sportheimes, die Aufstellung einer Einbeziehungssatzung sowie die Planungen zur Errichtung eines Schuppens mit Unterstand bei der Grundschule.

Zu Beginn der Sitzung befasste sich das Gremium mit dem Antrag des Sportvereins Neukirchen-Steinburg auf Unterstützung bei den Instandhaltungsarbeiten am alten Sportheim. Die Materialkosten hierzu belaufen sich auf rund 6.000 Euro, die Kosten für Arbeitsleistung auf 6.300 Euro, wobei hier Eigenleistungen in Höhe von 5.300 Euro durch den Sportverein erbracht werden. Nachdem der Vereinsvorsitzende Thomas Seidenader den Antrag ergänzend erläuterte, beschloss das Gremium, die Kosten für die Sanierung des alten Sportheims zu übernehmen.
Weiter ging es mit dem Förderprogramm „Dorferneuerung/Kleine Infrastrukturen (ELER)“, in dessen Rahmen der Abbruch des ehemaligen Laschinger-Anwesens in der Hauptstraße 9 als auch eine Verbesserung der Verkehrsführung durch die Errichtung einer Buswendeeinrichtung gefördert werden könnte. Aufgrund der aktuellen Rahmenbedingungen wird diese Förderung aber kurzfristig nicht beantragt. Stattdessen erfolgt eine mittelfristige Planung auch mit der Erarbeitung eines Integrierten Ländlichen Entwicklungskonzeptes.
Sodann wurden dem Gremium, die im Rahmen der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung eingegangenen Stellungnahmen zur Aufstellung einer Einbeziehungssatzung „Waldweg 1 und 3“, bekannt gegeben. Nach Erörterung wurde der Abwägungsbeschluss gemäß der Empfehlung des Architekturbüros Gutthann HIW Architekten GmbH gefasst.
Zu den Bauanträgen auf Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage am Sonnenhang 29, auf Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage und Einliegerwohnung im Ziegelfeld 8, auf Nutzungsänderung der ehemaligen Bank zu einer Wohnung in der Hauptstraße 1, sowie auf Errichtung von Stallgebäuden im Freizeitpark Edelwies in Dießenbach 3, konnte jeweils das gemeindliche Einvernehmen erteilt werden. Zum Antrag auf Vorbescheid zum Abbruch der bestehenden Gebäude und Errichtung von vier Doppelhäusern mit Garagen und Stellplätzen in Untermühlbach 1, wurde die Entscheidung zurückgestellt. Hier wird eine sanftere Bebauung angestrebt.
Weiter ging es mit den Planungen zur Errichtung eines Unterstandes bei der Grundschule. Hierzu wurde die mit der Schulleitung abgestimmt Plandarstellung für einen Lagerschuppen mit Unterstand aufgezeigt. Der Gemeinderat beschloss, die Errichtung des Schuppens mit Unterstand, wie geplant durchzuführen, und hierzu Angebote von verschiedenen Zimmereibetrieben einzuholen. Die Arbeiten sind dann zusammen mit der Erneuerung des Zugangs zum Hartplatz und der Einzäunung auszuführen.
Am Ende der öffentlichen Sitzung gab Bürgermeister Matthias Wallner einen Rückblick, sowie eine Vorschau auf vergangene bzw. anstehende Termine.
Es folgte noch eine nichtöffentliche Sitzung, in der sich das Gremium mit Vertragsangelegenheiten befasste.