Gemeinderatssitzung vom 16.03.2023

In seiner letzten Sitzung beschloss der Neukirchener Gemeinderat die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan 2023 mit einem Gesamtvolumen von 9.906.500 Euro. Die größten Einnahmen und Ausgaben wurden erläutert. Außerdem wurden vier Baugesuche behandelt.

Zu Beginn der Sitzung wurde dem Gemeinderat das Ergebnis der Jahresrechnung 2022 vorgelegt. Das Haushaltsjahr 2022 schließt in den Einnahmen und Ausgaben im Verwaltungshaushalt mit 4.264.124 Euro und im Vermögenshaushalt mit 2.100.680 Euro. Das Gremium nahm das Ergebnis zur Kenntnis und fuhr mit der Beratung und Beschlussfassung zum Haushaltsplan 2023 fort. Kämmerer Mario Ehrnböck erläuterte den Vorbericht und die wichtigsten Haushaltszahlen sowie die Finanzplanungsdaten und den Stellenplan. Nachdem keine Einwände vorlagen, stimmte das Gremium dem vorgelegten Haushaltsplan samt Anlagen sowie dem Finanzplan 2023 bis 2026 zu. Die Realsteuerhebesätze bleiben in diesem Jahr unverändert bei 340 Prozent bei Grundsteuer A und B beziehungsweise 360 Prozent bei der Gewerbesteuer. Anschließend wurde die Haushaltssatzung 2023 mit Einnahmen und Ausgaben in Höhe von 4.409.800 Euro im Verwaltungshaushalt und 5.496.700 Euro im Vermögenshaushalt erlassen.
Die größten Einnahmen im Verwaltungshaushalt stellen der Gemeindeanteil an der Einkommenssteuer mit 1.144.700 Euro, die Schlüsselzuweisungen in Höhe von 615.400 Euro und die Gewerbesteuereinnahmen mit 930.000 Euro dar. Im Bereich der Grundsteuer wird insgesamt mit Einnahmen in Höhe von 185.500 Euro gerechnet, die Betriebskostenförderung für den Kindergarten beträgt 263.200 Euro. Gleichzeitig stehen auch Ausgaben im Verwaltungshaushalt zu Buche, beispielsweise Personalkosten als größte Ausgabe mit 1.291.100 Euro sowie die Kreisumlage mit 954.900 Euro. Die VG-Umlage beträgt 270.400 Euro, die Schulverbandsumlage 100.000 Euro.
Im Jahr 2023 sind Investitionsmaßnahmen in Höhe von 2.000.000 Euro für die erste Teilzahlung für die Errichtung eines Hortes als Anbau an die Schule und die Restzahlungen für den Ankauf der Baugrundstücke für das Baugebiet Bühler Feld in Höhe von 741.800 Euro eingeplant, um die beiden größten Ausgabenansätze zu nennen. Für die Außengestaltung der Grundschule mit Allwetterplatz sind 350.000 Euro veranschlagt, die Restkosten für den Bau des Heizwerks belaufen sich auf 242.000 Euro. Für verschiedene Straßenbaumaßnahmen wurden 223.000 Euro eingeplant, die Erschließung des Baugebietes Bühler Feld steht mit einer Teilzahlung in Höhe von 408.400 Euro zu Buche. Zudem sind 155.300 Euro für den allgemeinen Grundkauf, 150.000 Euro für den Bau eines Regenrückhaltebeckens im Waldweg, 150.000 Euro für den Abbruch des ehemaligen Laschinger-Anwesens und 70.000 Euro für die Beschaffung eines Kleintraktors für den Bauhof eingeplant.
Im Jahr 2023 ist eine Kreditaufnahme in Höhe von 989.600 Euro vorgesehen, sodass die Pro-Kopf-Verschuldung in Höhe von 416 Euro zu Jahresbeginn auf voraussichtlich 916 Euro zum Jahresende steigt.
Weiter ging es mit der Bundesförderung für Energieberatung für Nichtwohngebäude. Bürgermeister Matthias Wallner zeigte die Power-Point-Präsentation des Energieberatungsbüros „enaktiv“ auf. Hiernach ist eine 80 %ige Förderung der Planungsleistungen für gemeindliche Nichtwohngebäude möglich bei einer nach Nettogrundflächen gedeckelten Höchstsumme von 1.700 Euro bei einer Fläche von bis zu 200 Quadratmetern, 5.000 Euro bei einer Fläche von 200 bis 500 Quadratmetern und 8.000 Euro bei einer Fläche von über 500 Quadratmetern. Das Gremium beschloss, an dem Bundesförderprogramm nicht teilzunehmen.
Zu den Bauanträgen auf Errichtung eines Freefall-Fahrgeschäftes im Freizeitpark Edelwies, auf Neubau eines Einfamilienhauses mit Einliegerwohnung im Bühler Feld 9, auf Neubau eines Wohnhauses mit Doppelgarage am Sonnenhang 29 sowie zum Vorbescheidantrag auf Errichtung eines Wohnhauses in Pürgl konnte jeweils das gemeindliche Einvernehmen erteilt werden.
Bürgermeister Matthias Wallner gab die Bewerbungen das Schöffenamt 2024 bis 2028 zur Kenntnis. Die Gemeinde hat das Vorschlagsrecht für einen Schöffen. Es wurde beschlossen, Petra Perl wieder in die Vorschlagsliste für Schöffen aufzunehmen.
Am Ende der öffentlichen Sitzung informierte der Vorsitzende über vergangene und anstehende Termine sowie über die Beratung für behinderte Menschen durch die „EUTB – Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung des Landkreises Straubing-Bogen“, ab 13. April zweiwöchig donnerstags von 9 bis 12 Uhr im Rathaus Neukirchen.
Es folgte eine nichtöffentliche Sitzung, in der sich das Gremium mit Vertragsangelegenheiten befasste.