Kinderreisepässe dürfen somit nur noch bis 31.12.2023 ausgestellt oder verlängert werden. Die Gültigkeit bereits ausgestellter Kinderreisepässe bleibt davon unberührt. Ab dem 01.01.2024 benötigen Kinder für Reisen einen Personalausweis oder einen Reisepass mit Chip.
Kinderreisepässe wurden von der Gemeinde selbst ausgestellt. Die ab 01.01.2024 auch für Kinder notwendigen Ausweisdokumente werden durch die Bundesdruckerei ausgestellt, wobei die Bearbeitungszeit drei bis vier Wochen beträgt. Bitte beachten Sie dies bei geplanten Auslandsreisen.
Kosten der Ausweisdokumente für Personen unter 24 Jahren (Gültigkeit 6 Jahre): Reisepass: 37,50 EUR Die Fingerabdrücke sind beim Personalausweis sowie beim Reisepass ab 6 Jahren Pflicht. |