Verwaltungsgemeinschaft mit 1,57 Millionen-Euro-Etat für 2024

Aus der Sitzung der Gemeinschaftsversammlung vom 07.03.2024

Schwerpunkt der letzten Sitzung der Gemeinschaftsversammlung Hunderdorf war der Haushaltsplan für das Jahr 2024, der mit einem Gesamtetat von 1.574.100 Euro einmütig aufgestellt wurde. Die Gemeinschaftsversammlung ist das zuständige Beschlussorgan der Verwaltungsgemeinschaft Hunderdorf mit den Mitgliedsgemeinden Hunderdorf, Neukirchen und Windberg.

Eingangs wurde der Prüfbericht über die örtliche Prüfung der Jahresrechnung 2023 der Gemeinschaftsversammlung vorgelegt. Der Vorsitzende des Rechnungsprüfungsausschusses, Bürgermeister Matthias Wallner (Neukirchen) gab bekannt, dass sich keine Prüfungsbemerkungen ergeben haben. Die festgestellten Haushaltsüberschreitungen wurden von der Gemeinschaftsversammlung genehmigt.  Nachdem keine Einwendungen zum Prüfbericht erhoben wurden, stellte das Beschlussgremium unter Leitung des Gemeinschaftsvorsitzenden Max Höcherl einmütig die Jahresrechnung in den bereinigten Soll-Einnahmen und -Ausgaben mit 1.381.598 Euro fest und erteilte die Entlastung.

Anschließend ging es an die Beratung des Haushaltsplans 2024, dessen Entwurf zusammen mit dem Vorbericht den Mitgliedern der Gemeinschaftsversammlung bereits mit der Sitzungseinladung zugeleitet wurde. Seitens der Verwaltung wurden die wichtigsten Ansätze der Haushaltszahlen, der Vorbericht und der Stellenplan erläutert. Von der Gemeinschaftsversammlung wurde abschließend der Entwurf des Haushaltsplanes 2024 samt Anlagen ohne Änderungen einstimmig gebilligt. Zugleich wurde die Haushaltssatzung 2024 mit Anlagen erlassen. Der Gesamtetat von 1.574.100 Euro beziffert sich in den Einnahmen und Ausgaben im Verwaltungshaushalt auf 1.335.100 Euro und im Vermögenshaushalt auf 239.000 Euro. Die Verwaltungsumlage, die von den Mitgliedsgemeinden getragen wird, wurde mit 996.100 Euro festgesetzt, wobei sich pro Einwohner eine Umlage von rund 160,38 Euro errechnet. Als Berechnungsgrundlage hierzu wurde dem statistischen Einwohnerstand vom 30.06.2023 zugestimmt. Es ergibt sich für die Gemeinde Hunderdorf bei 3.345 Einwohnern eine Verwaltungsumlage von 536.460 Euro, für die Gemeinde Neukirchen mit 1.756 Einwohnern 281.621 Euro und für die Gemeinde Windberg bei 1.110 Einwohnern 178.018 Euro. Eine Kreditaufnahme für etwaige Investitionen war nicht erforderlich. Als größere Einnahmen der Verwaltungsgemeinschaft sind die Zuweisung nach Art. 7 Finanzausgleichsgesetz in Höhe von 114.000 Euro, Einnahmen aus Verwaltungsgebühren mit rund 64.800 Euro und die Verwaltungsumlage der Mitgliedsgemeinden in Höhe von 996.100 Euro eingeplant. Als gewichtige Ausgaben stehen zu Buche: Personalkosten in Höhe von 1.046.500 Euro, die EDV-Kosten mit 85.000 Euro und Geschäftsausgaben für beispielsweise Büromaterial, Versicherungen oder Post- und Fernmeldegebühren mit 93.400 Euro. Als größte Investitionsmaßnahmen sind im Vermögenshaushalt die erste Teilzahlung für die Planungsleistungen für ein Klimaschutzkonzept in Höhe von 15.000 Euro, die Erneuerung der Rathaus-Beleuchtung für 15.000 Euro, die Fortführung der Datenschutz-Zertifizierung in Höhe von rund 14.300 Euro sowie die Anschaffung eines neuen Großkopierers für rund 10.000 Euro eingeplant. Außerdem stehen auch verschiedene kleinere Anschaffungen zu Buche, beispielsweise der Ankauf neuer Bildschirme, die Beschaffung eines neuen Geoinformations-Programmes sowie der Kauf von Software-Programmen für das neu errichtete Technische Bauamt.

Am Ende der öffentlichen Sitzung informierte Gemeinschaftsvorsitzender Max Höcherl über die Aufstellung einer Fotokabine im Rathaus Hunderdorf durch das Fotostudio Schwarz, Bodenwöhr. Die Fotokabine kann von Bürgern genutzt werden, die ein biometrisches Passbild benötigen. Die Kabine wird voraussichtlich Ende März in der Hauptverwaltung des Rathauses aufgestellt. Die Bevölkerung wird zu gegebener Zeit nähere Informationen erhalten.

Es folgte eine nichtöffentliche Sitzung, in der sich das Gremium mit Personal- und Vertragsangelegenheiten befasste.