Das Vorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Auf der Au“, für den die Gemeinde Neukirchen Änderungen geplant und diese durch den Erlass einer Veränderungssperre bereits im November 2023 gesichert hat. Dies hat zur Folge, dass Errichtungen, Änderungen oder Nutzungsänderungen von baulichen Anlagen in diesem Bereich für die Zeit der Veränderungssperre nicht durchgeführt werden dürfen.
Bürgermeister Matthias Wallner erläuterte den vorliegenden Bauantrag. Geplant ist eine Unterbringung von rund 100 Flüchtlingen und Asylsuchenden. Nach Diskussion beschloss das Gremium, das gemeindliche Einvernehmen zu dem Bauantrag zu verweigern, weil das Vorhaben einerseits den planungsrechtlichen Vorgaben, die die Gemeinde durch die geplante Änderung des Bebauungsplanes „Auf der Au“ vornehmen will, widerspricht und andererseits, weil das Vorhaben städtebaulich unerwünscht ist und bodenrechtliche Spannungen verursacht. Ferner informierte Wallner, dass aktuell 25 ukrainische Staatsangehörige hier als Pensionsgäste untergebracht sind.
Gemeinderatssitzung vom 23.05.2024
Bauantrag zur Umnutzung einer Hotelanlage abgelehnt
In einer extra einberufenen Gemeinderatssitzung befasste man sich mit der Behandlung des Bauantrags auf Umnutzung der Hotelanlage mit Gästehaus in Auf der Au 12 und 14 in eine Unterkunft für Flüchtlinge und Asylbegehrende. Die Sitzung wurde aufgrund der verkürzten Behandlungsfrist für Flüchtlingsheime kurzfristig angesetzt.