Gemeinderatssitzung vom 07.10.24

Neue Grundsteuerhebesätze festgesetzt
Grundsteuer A bleibt bei 340 Prozent – Grundsteuer B auf 185 Prozent gesenkt

Auf der Tagesordnung der letzten Sitzung des Neukirchener Gemeinderates standen neben der Festsetzung der neuen Grundsteuerhebesätze ab 2025 unter anderem auch die Aufstellung eines Bebauungsplanes „WA Bühler Feld Erweiterung“ sowie die Planung der Kanalsanierung in Neukirchen und Obermühlbach.


Zu Beginn der Sitzung befasste sich der Gemeinderat mit dem Erlass einer Hebesatz-Satzung für die Grundsteuer A und B, die ab dem Jahr 2025 gelten soll. Grund hierfür ist die Grundsteuerreform, die neue Grundlagen für die Festsetzung von Grundsteuern mit sich bringt. Seitens der Gemeinde ist erwünscht, den Hebesatz so anzupassen, dass sich in etwa die gleichen Einnahmen wie in den Vorjahren ergeben. Aus diesem Grund wurde einstimmig beschlossen, den Hebesatz für die Grundsteuer A bei 340 Prozent zu belassen und den Hebesatz für die Grundsteuer B von 340 auf 185 Prozent zu senken. Das Finanzamt wies jedoch darauf hin, dass aktuell noch Schätzungen und Fehlerkorrekturen vorgenommen werden, sodass sich die Zahlen noch deutlich verändern könnten. Sollte sich deshalb im Laufe des Jahres 2025 herausstellen, dass die neuen Hebesätze nicht zu den gewollten Ergebnissen führen, müsste durch eine neue Hebesatz-Satzung für die Zeit ab 2026 nachjustiert werden.
Weiter ging es mit der Aufstellung eines qualifizierten Bebauungs- und Grünordnungsplanes „WA Bühler Feld Erweiterung“. Dazu wurden dem Gemeinderat die im Zuge der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung eingegangenen Stellungnahmen sowie die Abwägungsempfehlung des Architekturbüros Gutthann HIW Architekten GmbH aus Bogen bekannt gegeben und anschließend der Abwägungsbeschluss gefasst. Außerdem wurde beschlossen, noch einige Änderungen im Bebauungsplan vom Architekturbüro prüfen zu lassen.
Sodann wurde der Flächennutzungs- und Landschaftsplan geändert, da von der Regierung von Niederbayern darauf hingewiesen wurde, dass vorhandene und für die bauliche Nutzung geeignete Flächen in den Siedlungsgebieten sowie Möglichkeiten der Nachverdichtung vorrangig genutzt werden sollen. Hierzu zählen auch Bauflächenreserven, die im Flächennutzungs- und Landschaftsplan bereits als Wohnbauflächen dargestellt sind. Die Gemeinde Neukirchen verfügt über mehrere solche Flächen, jedoch können diese in absehbarer Zeit nicht entwickelt werden, weshalb eine Rücknahme der Darstellung als Wohnbauflächen im Flächennutzungs- und Landschaftsplan notwendig ist. Dies wurde einstimmig beschlossen.
Anschließend wurde der Antrag auf Aufstellung einer Außenbereichssatzung „Notzling“ bekannt gegeben, die die Grundlagen für die Errichtung eines Einfamilienhauses ermöglichen soll. Das Gremium beschloss, das Verfahren zum Erlass der beantragten Satzung einzuleiten und beauftragte die Verwaltung, die Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung durchzuführen.
Zum Bauantrag auf Umbau und Anbau an bestehende Anbindestallung zu einem Liegeboxen-Laufstall mit Laufhof in Mitterkogl 2 konnte das gemeindliche Einvernehmen erteilt werden.
Als letzter Punkt der öffentlichen Sitzung stand die Vorstellung der Maßnahmen zu den Kanalsanierungen in Obermühlbach und im Ortsbereich Neukirchen auf der Tagesordnung. Hierzu wurde bereits das Ingenieurbüro KEB beauftragt, einen Bauentwurf für die Sanierung der Schmutz-, Regen- und Mischwasserkanalisation zu erstellen. Es wurde beschlossen, die Sanierungsmaßnahmen auf Grundlage des erstellten Bauentwurfs durchführen zu wollen und die Gewährung einer Zuwendung für die Maßnahme zu beantragen.
Am Ende der öffentlichen Sitzung gab Bürgermeister Matthias Wallner einen Rückblick bzw. eine Vorschau auf vergangene und anstehende Termine. Weiter berichtete der Bürgermeister, dass die Straßensanierungen in Rimbach und Sparr aktuell laufen und die Außengestaltung beim Hort und bei den schulischen Sportanlagen vor dem Abschluss steht.
Es folgte eine nichtöffentliche Sitzung, in der sich das Gremium mit Auftragsvergaben befasste.