Zu Beginn der Sitzung befasste sich der Gemeinderat mit dem Erlass einer Hebesatz-Satzung für die Grundsteuer A und B, die ab dem Jahr 2025 gelten soll. Grund hierfür ist die Grundsteuerreform, die neue Grundlagen für die Festsetzung von Grundsteuern mit sich bringt. Seitens der Gemeinde ist erwünscht, den Hebesatz so anzupassen, dass sich in etwa die gleichen Einnahmen wie in den Vorjahren ergeben. Aus diesem Grund wurde einstimmig beschlossen, den Hebesatz für die Grundsteuer A von 380 auf 310 Prozent und für die Grundsteuer B von 380 auf 200 Prozent zu senken. Das Finanzamt wies jedoch darauf hin, dass aktuell noch Schätzungen und Fehlerkorrekturen vorgenommen werden, sodass sich die Zahlen noch deutlich verändern könnten. Sollte sich deshalb im Laufe des Jahres 2025 herausstellen, dass die neuen Hebesätze nicht zu den gewollten Ergebnissen führen, müsste durch eine neue Hebesatz-Satzung für die Zeit ab 2026 nachjustiert werden.
Weiter ging es mit der Aufstellung einer Einbeziehungssatzung „Meidendorf Hauptstraße 35“, zu der die im Zuge der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung eingegangenen Stellungnahmen und die Abwägungsempfehlung des Architekturbüros Gutthann HIW aus Bogen bekannt gegeben wurden. Anshcließend wurde der Abwägungsbeschluss gefasst.
Zu den Bauanträgen auf Neubau eines überdachten Carports als Wildfutterlagerstelle und Zerlegefläche im Waldweg 1 sowie auf Neubau eines Lagerschuppens am Pfarrplatz 18 konnte jeweils das gemeindliche Einvernehmen erteilt werden.
Am Ende der öffentlichen Sitzung informierte Bürgermeister Helmut Haimerl über anstehende Termine, ehe sich das Gremium in der nichtöffentlichen Sitzung mit Vorkaufsrechtsanfragen und Grundstücksangelegenheiten befasste.